Kosten
BÖHM.Rechtsanwälte steht für Kostentransparenz. Wir sind Ihnen zur Vermeidung unnötiger Kosten gesetzlich verpflichtet. Entsprechend beraten und vertreten wir Sie.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt die gesetzliche Gebühr für eine Erstberatung bei uns ohne Vergütungsvereinbarung daher maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für die außergerichtliche Vertretung und Beratung werden grundsätzlich die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Gebühren fällig. Diese Gebühren werden aus dem sogenannten Gegenstandswert berechnet, also nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Der Gegenstandswert ist je nach Rechtsgebiet und Verfahrensstadium unterschiedlich. Über die Höhe der anfallenden Vergütung klären wir Sie umfangreich auf.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall übernehmen wir in der Regel die Kommunikation und Abrechnung für Sie.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht die Honorierung des Anwalts auf Basis einer frei mit dem Mandanten zu schließenden Vergütungsvereinbarung vor. Das sind beispielsweise Stundenhonorare oder Pauschalbeträge, die wir insbesondere bei strafrechtlichen Mandaten abschließen. Vergütungsvereinbarungen erläutern wir mit Ihnen ausführlich und finden eine interessengerechte Lösung.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens können zusätzlich Gerichtskosten anfallen – beispielsweise nach dem Gerichtskostengesetz oder dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern.
Die Aufklärung über Ihr Prozesskostenrisiko ist daher fester Bestandteil unserer Beratung.
In Zeiten finanzieller Schwierigkeiten unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei Anträgen auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.