Düsseldorfer Tabelle 2026

Zum 01.01.2026 wurde die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Sie bleibt die zentrale Orientierung für die Berechnung des Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalts und enthält zudem wichtige Hinweise zu Selbstbehalten.

1) Erhöhung der Bedarfssätze beim Kindesunterhalt

In allen Einkommensgruppen steigen die Tabellenbeträge. In der 1. Einkommensgruppe (bis 2.100 EUR) ergeben sich gegenüber 2025 folgende Änderungen:

  • 0–5 Jahre: 482 EUR → 486 EUR (+4 EUR)
  • 6–11 Jahre: 554 EUR → 558 EUR (+4 EUR)
  • 12–17 Jahre: 649 EUR → 653 EUR (+4 EUR)
  • ab 18 (im Haushalt eines Elternteils): 693 EUR → 698 EUR (+5 EUR)

2) Kindergeld höher – Zahlbetrag steigt nur gering

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 EUR je Kind (2025: 255 EUR). Durch die Anrechnung des Kindergeldes fällt die Erhöhung der tatsächlichen Zahlbeträge häufig geringer aus als die Steigerung der Tabellenwerte.

3) Bedarf für Studierende mit eigenem Haushalt unverändert

Der pauschale Bedarf für Studierende mit eigenem Haushalt bleibt bei 990 EUR (einschließlich Warmmiete bis 440 EUR).

4) Neue, konkretisierte Selbstbehalte bei Eltern- und Enkelunterhalt

Neu bzw. deutlich konkreter geregelt sind in der Tabelle 2026 die Leitlinien zum angemessenen Selbstbehalt:

  • Elternunterhalt: regelmäßig 2.650 EUR (inkl. 1.000 EUR Warmmiete) zzgl. 70 % des darüber hinausgehenden Einkommens
  • Enkelunterhalt: regelmäßig 2.650 EUR (inkl. 1.000 EUR Warmmiete) zzgl. 50 % des darüber hinausgehenden Einkommens

Hinweis für die Praxis

Bestehende Unterhaltstitel (insbesondere dynamische Titel) sollten darauf geprüft werden, ob sich ab 01.01.2026 automatisch neue Zahlbeträge ergeben.

Download: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf

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