Rechtsanwalt Dr. Böhm wurde von der Rechtsanwaltskammer Tübingen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Die Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrungen im Strafrecht voraus. Sie steht damit für eine besondere fachliche Qualifikation, insbesondere in der Strafverteidigung sowie im allgemeinen und besonderen Strafrecht.
Mit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung unterstreicht Dr. Böhm seine Spezialisierung und Erfahrung im Strafrecht.

