Mit Gültigkeit ab dem 1.1.2025 haben die Oberlandesgerichte sowie die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. die Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt angepasst. Nachstehend haben wir die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst:
1. moderate Erhöhung der Mindestunterhaltssätze:
- 0-5 Jahre: 482 € (Erhöhung um 2 €)
- 6-11 Jahre: 554 € (Erhöhung um 3 €)
- 12-17 Jahre: 649 € (Erhöhung um 4 €)
- Volljährige: 693 € (Erhöhung um 4 €)
2. Die Bedarfssätze in den höheren Einkommensgruppen wurden entsprechend angepasst:
- In den Gruppen 2 bis 5 steigen die Sätze um jeweils 5% pro Stufe.
- In den Gruppen 6 bis 15 erfolgt eine Steigerung von jeweils 8%.
3. Der Bedarfssatz für studierende Kinder, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wurde von 930 € auf 990 € erhöht.
4. Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige bleibt unverändert:
- 1.450 € für Erwerbstätige
- 1.200 € für Nichterwerbstätige
5. Die Düsseldorfer Tabelle 2025 geht von einem unveränderten Kindergeld von 250 € aus, obwohl eine Erhöhung auf 255 € geplant ist. Bei einer Änderung der Kindergeldhöhe wird die Zahlbetragstabelle entsprechend angepasst.
6. Die Anmerkungen zur Tabelle wurden teilweise neu gefasst, ohne inhaltliche Änderungen.
Insgesamt handelt es sich um eine moderate Anpassung der Bedarfssätze um knapp 1%, die auf der Erhöhung des Mindestunterhalts gemäß der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung basiert
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 können Sie hier einsehen und herunterladen.