Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Verteidigung in Strafverfahren

Es stellt eine besonders belastende Situation dar, wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird. Das gilt erst recht, wenn Ihre Freiheit durch Durchsuchung oder Verhaftung bedroht oder Ihr Vermögen durch Arrestierung gefährdet ist.

In einer solchen Lage hat jeder das Recht auf einen engagierten Verteidiger des Vertrauens: egal, ob Sie unschuldig oder aus sonstigen Gründen in Verdacht geraten sind.

Wir kämpfen um Ihr Recht und agieren energisch, wenn es zur Durchsetzung Ihrer Interessen angezeigt ist. Wir pflegen grundsätzlich einen kommunikativen Verfahrensstil mit den Justizbehörden. So können wir Ihre Belange wirkungsvoll und ergebnisorientiert zur Geltung bringen.

Wir stehen das gesamte Strafverfahren als fachkundiger und professioneller Vertrauensbeistand an Ihrer Seite.

Bereits zu Beginn der Ermittlungen helfen wir Ihnen gehört zu werden und verfolgen das Ziel, die Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Um das Verfahren außerhalb einer belastenden öffentlichen Hauptverhandlung mit dem bestmöglichen Ergebnis zu beenden, fassen wir alle Möglichkeiten frühzeitig ins Auge.

Kommt es zur Anklageerhebung oder erhalten Sie einen Strafbefehl, können wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Sie aktiv Einfluss auf den Ablauf und Ausgang der Hauptverhandlung nehmen.

Soll ein Urteil mit der Berufung oder Revision angegriffen werden, sind wir ebenso Ihr kompetenter Ansprechpartner. Die Revision ist ein hochformalisiertes Rechtsgebiet, das dem Verteidiger besondere Fertigkeiten abverlangt. Wir verfügen über diese Expertise und legen für Sie Rechtsmittel ein.

Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten

Das Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht wird auch als die „kleine Schwester“ des Strafrechts bezeichnet. Hintergrund ist, dass die Vorwürfe und die im Bußgeldverfahren verhängten Strafen oft nicht so schwerwiegend sind wie in einem Strafverfahren.

Davon sollte man sich aber nicht täuschen lassen: so können bei einem Straßenverkehrsverstoß Bußgelder und Fahrverbote verhängt oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen angeordnet werden – Sanktionen, die für Betroffene von erheblicher Intensität sein können.

Auch Unternehmen können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, wobei die Bußgeldbehörden einen weiten Spielraum bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeit und Bemessung der Bußgeldhöhe haben.

Wir pflegen daher eine fachlich fundierte und strategisch weitsichtige Kommunikation mit den Behörden, damit Sie nicht auf verlorenem Posten stehen.

Vertretung und Beratung von Unternehmen

Das deutsche Recht kennt zwar (noch) kein Unternehmensstrafrecht. Dennoch können Unternehmen in vielfältiger Weise mit dem Strafrecht in Berührung kommen und sich erheblichen Sanktionsrisiken ausgesetzt sehen.

Aus gesetzlichen Vorschriften resultiert die Pflicht der Unternehmensleitung, organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung strafbarer Handlungen zu treffen. Ihre Verletzung kann empfindliche Geldbußen zur Folge haben, die sowohl das Unternehmen als auch deren Leitungspersonen treffen können.

Auch aus anderen Gründen kann gegen das Unternehmen selbst eine Geldbuße verhängt oder eine Gewinnabschöpfung angeordnet werden. Ein Tatverdacht kann sich zudem gegen Organe oder Mitarbeiter eines Unternehmens richten. All dies geht nicht selten mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Arrestierungen von Vermögenswerten einher, die existenzbedrohend sein können.

Auch können Unternehmen Opfer von Straftaten sein.

BÖHM.Rechtsanwälte steht für eine schnelle und kompetente strafrechtliche Beratung in diesen Fällen und begleitet das Verfahren im Interesse Ihres Unternehmens. Außerdem erarbeiten wir organisatorische Maßnahmen um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.

Vertretung von Geschädigten und Zeugen

Es ist das legitime Interesse eines durch eine Straftat Verletzten und/oder wirtschaftlich Geschädigten, auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen. Den durch die Straftat Geschädigten stehen – beispielsweise durch die Nebenklage – immer mehr Möglichkeiten zur Verfügung, seine Rechte und Interessen im Strafprozess geltend zu machen. Dabei können auch vermögensrechtliche Ansprüche, wie etwa Schmerzensgeldzahlungen, verfolgt werden.

Wir stehen auch in diesen Fällen an Ihrer Seite und begleiten Sie durch die mitunter herausfordernde Zeit. Sie können sich von Beginn an vertrauensvoll an uns wenden; gerne erstatten wir für Sie auch die Strafanzeige und nehmen Einsicht in die Strafakten.

Wir vertreten Sie auch, wenn Sie als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht aussagen müssen. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte und Möglichkeiten vollständig gewahrt bleiben und Sie auf Ihre Vernehmung selbst Einfluss nehmen können.

Verfassungsbeschwerden

Beschuldigte im Strafverfahren sind mit massiven grundrechtlichen Beeinträchtigungen konfrontiert.

Deswegen sieht das Grundgesetz mit der Verfassungsbeschwerde eine Möglichkeit vor, rechtskräftige Verurteilungen oder andere nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Mit einer Verfassungsbeschwerde können Sie in Strafsachen allerdings nur dann Erfolg haben, wenn Ihre Grundrechte in spezifisch verfassungswidriger Weise verletzt wurden. Die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde prüfen wir sorgsam und transparent. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass Aussicht auf Erfolg besteht, legen wir eine Verfassungsbeschwerde mit ausführlicher und fundierter Begründung für Sie ein.

Rechtsgutachten

Rechtsgutachten erstellen wir für Einzelpersonen, Unternehmen, Behörden oder andere Institutionen, die sich die Klärung einer schwierigen oder in der Rechtsprechung noch nicht eindeutig entschiedenen Rechtsfrage erhoffen.

Eine große Bedeutung kommen Rechtsgutachten vor allem für Unternehmen im Rahmen der Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Risiken zu. Die Expansion des Strafrechts führt dazu, dass weitaus mehr Handlungen strafrechtliche Relevanz haben als man es auf den ersten Blick ahnt.

Durch unsere langjährige Erfahrung und umfangreiche wissenschaftliche Tätigkeit sind wir prädestiniert für die Erstellung Ihres Rechtsgutachtens.

Kompetenzen

Bei der Vertretung Ihrer Interessen stellen wir an unsere Arbeit die höchsten Ansprüche. Als Ihr Vertrauensbeistand stehen wir Ihnen in allen Verfahrensstadien auf dem gesamten Feld des Strafrechts und des Bußgeldrechts tatkräftig zur Seite, insbesondere im:

  • allg. Strafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht inkl. Vertretung bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Revisionsrecht
  • Disziplinar- und Berufsrecht.